Anforderungen, Leitlinien und Empfehlungen
für Lebensmittelverpackungen
1) Rahmenverordnung
VERORDNUNG (EC) Nr. 1935/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Weiterführende Informationen
Anforderungen aus der Rahmenverordnung:
Materialien und Gegenstände sind nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter den normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind,
a) die menschliche Gesundheit zu gefährden, oder
b) eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeizuführen, oder
c) eine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeizuführen
2) Kunsstoffrichtlinie
RICHTLINIE 2002/72/EG (Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen)
Anforderungen aus der Kunsstoffrichtlinie:
Folgende Migrationswerte müssen eingehalten werden:
- Globalmigrationswert: 60 ppm [mg/(kg Lebensmittel)]
- nicht bewerteter Substanzen: 10 ppb [μg/(kg Lebensmittel)]
- bewertete Substanzen: spezifische Migrationsgrenzwerte (SMLs)
3) GMP – Regulation VERORDNUNG (EG) Nr. 2023/2006 vom 22. Dezember 2006
(Übergeordnete Verordnung, die Anforderungen an einzelne Beteiligte am Herstellungs- und Vertriebsprozess von Lebensmittelverpackungen definiert)
Die Anforderungen an Druckfarbenhersteller wurden von EuPIA in der EuPIA GMP niedergeschrieben. Weiterführende Informationen
4) EUPIA Guideline für Druckfarben
(Selbstverpflichtung für die Druckfarbenindustrie aufgrund fehlender offizieller Regelung für Druckfarben)
Weiterführende Informationen
Anforderungen aus der EUPIA Guideline für Druckfarben:
- Rohstoffausschlussliste
- keine CMR-Rohstoffe
- keine toxischen Rohstoffe
- keine toxischen Schwermetalle
- Definiertes Rohstoffauswahlschema
- Nicht bewertete Substanzen:<10 ppb (spez. Migration)
- Substanzen mit drei neg. Mutagenitätstests: < 50 ppb(spez.Migration)
- Zeitplan zur Umsetzung der Grenzwerte für nicht bewertete Substanzen
- 50 ppb ab Dezember 2010
- 10 ppb ab Dezember 2015